Dienstag, 18. März 2014

Völkerrechtskonforme Separation?

Die ab 1773 durch eine Genussmittelvernichtungsaktion völkerrechtswidrig entstandenen USA ermahnen Putin, nicht gegen das Völkerrecht zu  verstossen. In der durch drei Berghirten auf einer Seewiese ebenfalls völkerrechtswidrig ausgerufenen Schweiz ist man besorgt. Mutti, Chefin eines 1871 völkerrechtswidrig im Feindesland durch Hau-Ruck-Spiegelsaal-Aktion verkündeten Deutschland, dass hier Staats- und Völkerrecht gebrochen werde. Ähnliche Reaktionen tönen auch aus den Niederlanden (völkerrechtswidrig von Philipp II losgesagt) und Italien (völkerrechtswidrige Staatsgründung durch Garibaldi).  
Gut, alle diese Länder haben das Glück, dass es damals halt noch keine UN, keinen Völkerbund, kein Völkerrecht, keinen Sicherheitsrat und diesen ganzen Mist gab. Da zählte nur eines: Wer sich lossagt, muss seine Freiheit erkämpfen, wer einen Brocken vom Nachbarland will, muss Krieg führen. Ein Land wurde nur dann in die Autonomie entlassen, wenn es so hässlich, so unbrauchbar, wenn seine Männer so krüpplig und seine Frauen so wüst, wenn sein Boden so goldarm und seine Felder so steinreich, wenn seine Lieder so misstönend und seine Bilder ein solches Geschmier waren, dass es eh niemand wollte. (So sind die Kleinstaaten entstanden.)
Wie sähe aber nun eine völkerrechtskonforme Lösung aus? Denn die muss es ja schliesslich geben, sonst könnte man ja keinen Verstoss ahnden.
Vielleicht etwa so:
A ist ein Teilstaat von B. Da A keine Volksbefragung zum Thema Wechsel zum Staat C durchführen darf, gibt es ein folgendermassen formuliertes Plebiszit:
Wir dürfen die Bewohner des Gebietes A nicht nach Wechselwünschen befragen, und ein Wechsel des Staates ist auch staats- und völkerrechtlich nicht zulässig, aber wenn er es wäre, wie WÜRDET ihr entscheiden?

Es entsteht das hypothetische JA. Nun wird verhandelt: Wir wollen ja gar nicht weg und wir dürfen ja gar nicht weg, aber wenn wir es wollten und dürften, wie sähe das für euch aus? Nun werden Bedingungen ausgehandelt, die für den nicht vorkommenden, rein in der Phantasie existierenden Fall zuträfen. Dann stimmt das Parlament von B in ähnlicher Weise wie A ab, alles im Konjunktiv, denn man darf ja gar nicht das entscheiden, was man da eben entscheidet.
Nun gibt es nur noch zwei Hürden:  Die eine: C muss ja auch noch wollen. Will C meistens, Gebietsgewinn ist ja immer gut, es sei denn A ist ein hässlicher, armer Staat mit krüppligen Männern und wüsten Frauen oder C ist der völkerrechtswidrig entstandene Berghirten-Seewiesen-Staat, die wollen nämlich kein Land mehr. Die zweite Bedingung ist die Anerkennung durch Russland UND die Vereinigten Staaten. Das schafft man eh nicht.
So würde das also völkerrechtskonform gemacht. Besonnen, überlegt, konstruktiv. Wenn aber A und B so besonnen und konstruktiv und überlegt und  friedlich handeln, können sie auch zusammenbleiben und ein paar Sonderkonditionen aushandeln.
Nein, so schön geht das meistens eben nicht. Also hören Sie mir auf mit dem Völkerrecht.

Nicht, dass das gut wäre was der Wodkaprinz macht!!!

Es ist - wie der Papst sagte, der sich BEWUSST versprochen hat, er kann Italienisch - cazzo, Scheisse, aber das Völkerrecht ist wie die Bibel, der Koran oder Marx, man kann sie immer hochhalten und schreien: "Aber da steht!" 
Wie völkerrechtskonform waren denn die ganzen Hau-ruck-und-zuck-Actions des durch die völkerrechtswidrige Nahrungsmittelvernichtung entstandenen Staates? 
So Golfkrieg und so?
Warum hat man den Kosovo gleich anerkannt?
Zustimmen kann man dem, was Angie heute sagte: "Das Verhalten Russlands entspricht nicht dem, was man im 21. Jahrhundert in Mitteleuropa macht." Also: Was so nah an Deutschland liegt, da sollte man doch bitte völkerrechtskonform handeln. Sonst wo auf der Welt, da ist es egal.
Wenn hinten, weit in ... die Völker aufeinander schlagen...


    


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