Dienstag, 6. Dezember 2011

Belästigung am 6.12.

Die Beschuldigten konnten keinerlei Ausweispapiere vorlegen. Auf Befragen des diensthabenden Polizisten gaben sie an, "im Schwarzwald" zu wohnen und "allen bekannt zu sein". Diese Angaben wurden von Wachmeister Müller als "absurd" zurückgewiesen. Er musste also von zwei Obdachlosen ausgehen. Diese waren, wie sie freimütig zugaben, am 6.12.2012 in die Wohnung von Beat Schlimpfli eingedrungen und hatten sie auch auf mehrere Aufforderungen hin nicht verlassen, was den Tatbestand des Hausfriedensbruches erfüllt. Ferner zwangen die beiden Gestalten Herrn Schlimpfli ein Lied vorzusingen und ein Gedicht vorzutragen. Als er das - nach massiven Drohungen - getan hatte, schütteten sie diverses Obst und Nüsse auf seinen Tisch und ertfernten den Unrat auch auf seine flehenden Bitten nicht.
Die beiden Gestalten gestanden, diese Untaten schon mehrmals an diesem Tag verübt zu haben und sie auch nächstes Jahr wiederholen zu wollen. Sie wurden in Gewahrsam genommen. Ob der Staatsanwalt Anklage erhebt, ist noch ungewiss.

So die ungefähre Wiedergabe eines Polizeiberichts. Uns stellt sich die Frage, ob die Einreisebedingungen in die Schweiz nicht wieder verschärft werden müssen, denn kann es angehen, dass Individuen aus dem nördlichen Ausland sich dermassen gegen die Gesetze vergehen?  Die Aussage der beiden, einige Leute "hätten ihre Freude gehabt" zeigt, wie verdreht diese Gesellschaft geworden ist.

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